Impressum

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Trend Models GmbH
Halden 5
6911 Lochau
Österreich

Telefon: +43(664)3429314
EMail: info@trendmodels.at
Internet: www.trendmodels.at

Firmenbuchnummer: 40846 v
Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch
Firmensitz: 6911 Lochau
Unternehmensgegenstand: Modellagentur
UID-Nummer: ATU35778903
GLN (Global Location Number): 9110015264586
GISA (Gewerbeinformationssystem Austria): 22927842
Mitglied bei: WKO
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Webseite: https://vorarlberg.at/-/bhbr
Anschrift:
Beszirkshauptmannschaft Bregenz
Bahnhofstrasse 41, 6900 Bregenz
Vorarlberg, Österreich
Verleihungsstaat: Österreich
Geschäftsführer: Klaus Tomaschek
E-Mail der Datenschutzstelle: info@trendmodels.at
Tel.: 0043 664 3429314
Kontakt:
Trend Models GmbH
Halden 5
A-6911 Lochau
Inhaltlich verantwortlich: Klaus Tomaschek

AGB

AGB

1. Allgemeines
1.1. Allgemeine Bestimmungen

Die Aktivitäten von Trend Models GmbH (nachfolgend Agentur genannt) werden in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden, mit Auftraggebern, Models oder sonstigen Dritten abgeschlossenen Vertrages. Trend Models GmbH behält sich das Recht vor, Dienstleistungen und Bedingungen jederzeit ganz oder teilweise anzupassen oder aufzulösen und damit verbunden die AGB jederzeit zu ändern. Nicht geänderte Bestimmungen bleiben weiterhin geltend. Alle Vereinbarungen die zwischen Model und Auftraggeber, ohne Wissen der Agentur getroffen wurden, sind nichtig. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern, Models und Agentur, sofern nicht ausdrücklich und mit schriftlicher Bestätigung abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
1.2. Zugesandte Bilder
Mit Zusendung von jeglichem Bildmaterial, wird der Agentur gestattet, diese im Zusammenhang der Modelkarriere zu publizieren. Es besteht kein Vergütungsanspruch des Einsenders. Die Agentur kann für verloren gegangene Bilder, CDs, etc. nicht haftbar gemacht werden.
1.3. Copyright Hinweise
Copyright Hinweise auf Bilder werden nicht zugelassen, bzw. werden auf den Bildern entfernt. Mit der Übersendung von Bildern, wird davon ausgegangen, dass die Rechte beim Übermittler liegen. Eventuelle Klagen von Dritten gehen zu Lasten des Übersenders.
2. Buchungsgrundlagen
2.1. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
2.2. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision, die, soweit nicht anders vereinbart,
20 % des vereinbarten Modelhonorars, mindestens aber € 50,-- oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt. beträgt.
2.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
2.4. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich ausdrücklich, Direktbuchungen unter Umgehen der Agentur zu unterlassen. Der Provisionsanspruch der Agentur gegenüber dem Auftraggeber bleibt somit in jedem Fall bestehen.
2.5. Die Agentur ist ausdrücklich nicht für etwaige Versicherungen für das Model während der Tätigkeit als Model zuständig oder dafür haftbar, sei dies die gesetzliche UV oder GSVG oder andere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen. Die Agentur kann auch nicht dafür haftbar gemacht werden, da diese ausschließlich als Vermittler im Auftrag des Models tätig ist und fällt daher in den Bereich des Auftraggebers oder des Models. Es ist die gesetzliche Pflicht des Auftraggebers sich darüber Klarheit zu verschaffen und entsprechend vorzugehen.
2.6. Alle Honorare und Preisangaben sind zuzüglich 20 % MwSt., ausgenommen Spesen und Aufwandskosten, die 1:1 weiter verrechnet werden.
3. Honorartarife:
3.1. Basishonorare gelten für redaktionelle Arbeiten, bezahlte PR, Prospekte, Kataloge, Broschüre etc. Der Tarif 3.1. ist zugleich Berechnungsbasis für Ausfallhonorare, Spesenersatz etc.
3.2. Werbehonorare gelten für Werbung in den klassischen Medien TV, Video, Kino, Social Media, usw.
3.3. Zuschläge zu 3.1.) werden u.a. verrechnet für Anzeigen, Verpackungen, Plakate, POS, Displays, Citylights, Verkehrsmittelwerbung, sowie für Wäsche-, Miederwaren-, Halbakt- und Aktaufnahmen.
3.4. Weitere Nutzungsrechte (Buyouts) werden nach Absprache mit der Agentur separat verrechnet.
4. Buchungsarten:
4.1. Festbuchungen werden durch die (wenn zeitlich möglich) Agentur schriftlich bestätigt und sind für alle Parteien bindend.
4.2. Optionsbuchungen verschaffen dem Kunden ein Buchungsvorrecht bzw. sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn spätestens drei Werktage (bis 16.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur keine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt mitteleuropäische Zeitrechnung.
4.3. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge auf.
4.4.Wetterbedingte Buchungen Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Wetterbedingte Buchungen können nur mit 1 bis 3 Ausweichterminen angenommen werden und müssen bereits ab der ersten Anfrage als Wetterbuchung bei der Agentur deklariert werden. Die Absage muss telefonisch bis spätestens 4 Arbeitsstunden vor Tätigkeitsbeginn an die Agentur gelangen. Die Wetterbuchung wird somit automatisch auf den Ausweichtermin verschoben. Sollte ein Termin kurzfristig wegen unpassendem Wetter abgesagt werden, ohne dass es ursprünglich als "Wetterabhängige Buchung" angegeben wurde, wird dies als Storno betrachtet und auch so berechnet!
1. Umbuchung: keine Entschädigung
2. Umbuchung: wird zu 25% des Tarifs verrechnet
3. Umbuchung: wird zu 50% des Tarifs verrechnet
zusätzlich zum vereinbarten Honorar.
Umbuchungen auf unbestimmte Zeit werden nicht entgegengenommen. Sie gelten als Stornierung und werden wie diese verrechnet.
5. Unterwäsche, Akt-, Halbakt- und Risikoaufnahmen
müssen vor der Festbuchung genau detailliert angefragt, sowie schriftlich bestätigt werden. Ansonsten ist das Model berechtigt die Arbeit zu verweigern, bei voller Bezahlung des abgemachten Honorars. Zuschläge gemäß Tarifliste oder nach Vereinbarung. Bei Risikoaufträgen muss das Model vom Kunden versichert sein.
6. Terminstornierung:
Alle Stornos sind ausschließlich mit der Agentur abzuklären und dieser bekannt zu geben.
Bei der Stornierung einer Festbuchung, bis 10 Tage vor Arbeitsbeginn, hat der Kunde dem gebuchten Model und der Agentur folgende Zahlung zu leisten:
- 100% aller bis dato, dem Model oder der Agentur angefallenen Spesen wie z B. Reisekosten (Flug, Zug, Leihwagen.), Stornokosten von Hotel etc.
- 50% des vereinbarten Honorars + AP
6.1. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Modelhonorar + AP und alle angefallenen Spesen zu 100% zu bezahlen.
7. Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit eines Models beträgt 8 Stunden pro Tag, beginnend mit dem Eintreffen an der Location, ausschließlich Mittagspause. Halbtagesbuchungen betragen 4 Stunden ohne Mittagspause. Models können ganztägig, halbtägig oder lokale Models auch stundenweise gebucht werden.
Vorbereitung wie Make-up und Friseur, sowie Umbauten am Set zählen zur Arbeitszeit. Überstunden werden mit zumindest 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit.
8. Reisespesen
8.1.
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet.
Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.
Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
Bei Anreise mit eigenem KFZ wird lt. gesetzlichem KM Geld abgerechnet, es sei denn es ist anders vereinbart.
8.2. Reisetageersatz: Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit vom Model erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,
bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,
ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.
9.4. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, wird zwischen den Vertragsparteien vorbehaltlich eines Schadenersatzes ein Pönale in Höhe des 10-fachen Tagessatzes + 20 % AP + 20 % MwSt. des betroffenen Models vereinbart, wobei der Agentur das Recht zusteht, Pönale und/oder Schadenersatz nebeneinander geltend zu machen.
9.5. Tests, Making off Fotos und Probeaufnahmen unhonorierter Fotos dürfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models und seiner Agentur.
10. Reklamation/Risikoaufnahmen
10.1.Reklamationen:
 Für Hairstyling, Styling (Bekleidung, Accessoires usw.) und Make-up ist das Model nicht verantwortlich. Die Agentur ist nicht haftbar für Verspätungen, Nichterscheinen, physische und psychische Veränderungen, Krankheit usw. des Models. Der Auftraggeber hat bei diesbezüglichen Reklamationen unverzüglich die Agentur zu informieren. Das Model ist sodann von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Außer Polaroidaufnahmen (zum Nachweis der Reklamation) sind keine Fotos oder digitale Aufnahmen erlaubt, ansonsten durch den Auftraggeber das Modelhonorar, die Spesen und die Vermittlungsgebühr zu bezahlen sind. Bei berechtigten Beanstandungen seitens des Auftraggebers, entfällt jegliche Zahlungspflicht des Auftraggebers an dieses Model. Die Agentur behält sich das Recht vor, das beanstandete Model durch ein anderes zu ersetzen, dessen Befähigung gleichwertig eingestuft werden kann. Sollte sich kein geeignetes Model finden lassen, kann dieser Auftrag von Auftraggeber oder Agentur mit sofortiger Wirkung annulliert werden.
10.2. Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch.
10.3. Bei nicht schuldhafter Verspätung des Models (Autounfall Dritter, Bahnunfall, Flugabsage, Stau, Streik, höhere Gewalt allgemein, usw.) ist die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages durch Dritte behindert (z.B. zu spät kommen) oder zur Gänze nicht möglich, kann das Model sowie seine Agentur deswegen nicht zur Rechenschaft herangezogen werden, sofern die Begründung durch glaubhafte Hindernisnachweise belegt werden.
10.4. Bei nachweisbarer Krankheit oder bei Unfällen des durchführenden Auftraggebers oder Models kurz vor bzw. während der Auftragszeit entfällt der gegenseitige Anspruch entschädigungslos.
10.5. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen, bzw. bei nicht Abschließen und daraufhin erfolgtem Schaden oder Unfall ist der Kunde für alle Kosten verantwortlich. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
11. Zahlungsbedingungen:
Die Bezahlung der Modelrechnung (einschließlich Spesen) hat nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug innert 10 Tagen an die Agentur zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszinssatz von 13% plus Spesen verrechnet.
12. Haftung/Datenschutz:
12.1. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesonders haftet die Agentur nicht für eigene bzw. fremde Verfahrenskosten, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen, welcher Art auch immer, oder ähnlicher Ansprüche Dritter.
Die Agentur arbeitet als Vermittler und wickelt die in Auftrag gegebenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze ab und wird dem Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risken hinweisen.
Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Von der Agentur vermittelte Models, Stylisten sowie alle anderen Personen, Tiere sowie Dinge übernehmen grundsätzlich keine Haftung für direkte Schäden sowie Folgeschäden, die im Rahmen eines von der Agentur vermittelten Auftrags verursacht werden/wurden.
12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Privatsphäre des Models zu respektieren und zu schützen und die Daten des Models unter Einhaltung der österreichischen Datenschutzgesetze zu verwalten. Er verpflichtet sich, keine privaten Daten des Models, Adressen und Telefonnummern abzuspeichern, zu veröffentlichen, zu verkaufen oder in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben. Die Kontaktaufnahme zum Model muss ausschließlich über die Agentur erfolgen.
12.3. Ohne die Einwilligung der Agentur dürfen vor, während und nach dem gesamten Model-Einsatz oder Anlass weder Ton- und Bildaufnahmen noch Interviews vom Model gemacht werden. Dies gilt auch für den gesamten Backstage-Bereich.
13. Schlussbestimmungen:
13.1.
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Models während der Arbeitszeit zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
13.2. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
13.3. Die Agentur schließt Vereinbarungen ausschließlich unter Zugrundelegung ihrer eigenen AGB ab.
13.4. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Model, findet österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
14.Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird für alle Teile der Gerichtsstand Feldkirch und als Erfüllungsort ausschließlich 6800 Feldkirch, Österreich festgelegt und es wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Vorarlberg sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

Datenschutz und rechtliche Hinweise

Speicherung personenbezogener Daten

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