AGB

Allgemeine Geschäftsverbindungen

1.     Allgemeines

1.1. Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, diese vertreten durch die Fotomodelagentur einerseits, und dem Auftraggeber andererseits, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden, verbindlich regeln und beide Seiten vor branchenüblichen Erwartungen und Forderungen schützen. Alle Vereinbarungen, die zwischen Model und Auftraggeber ohne Wissen der Agentur getroffen werden, sind nichtig. Die Agentur tritt als Vermittler zwischen Auftraggeber und Model auf und übernimmt als solche keine Haftung für Verpflichtung anfallender Steuern, Versicherungen, und anderen Abgaben.

1.2.Bildmaterial

Mit Übergabe von jeglichem Bildmaterial wird der Agentur gestattet, dieses im Zusammenhang der Modelbewerbung zu veröffentlichen. Das Copyright der Bilder ist vor Übergabe an die Agentur vom Übermittler zu klären. Eventuelle Klagen von Dritten gehen zu Lasten des Übermittlers.  Es entsteht kein Vergütungsanspruch des Übermittlers.

2.     Buchungen

2.1. Festbuchungen

Festbuchungen sind für alle Parteien bindend. Sie werden schriftlich von der Agentur bestätigt.

2.2. Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich, sind in jedem Fall vorher als solche zu deklarieren und müssen mit einem Ausweichtermin verbunden werden. Der Auftraggeber kann die erste wetterbedingte Buchung bis spätestens 4 Stunden vor Tätigkeitsbeginn  kostenlos absagen. Die Annullierung erfolgt an die Agentur. Somit wird die Wetterbuchung auf den Ausweichtermin verschoben. Wird der Ausweichtermin ebenfalls abgesagt, wird für das Model eine Entschädigung von 30% des vereinbarten Honorars, mindestens  aber 1 Honorarstunde, plus die Agenturprovision in Rechnung gestellt.

2.3. Optionen

Optionen sind terminverbindliche, jedoch provisorische Buchungen. Sie verfallen, wenn sie nicht spätestens 2 Werktage (bis 17.00 Uhr) vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber in Festbuchungen umgewandelt werden. Wenn für dasselbe Model zur selben Zeit eine Festbuchung eintrifft, muss sich der Optionär auf Anfrage hin binnen einem Arbeitstag entscheiden, sonst verfällt seine Option.

2.4. Annullation von Festbuchungen

Eine Annullation wird nur schriftlich entgegen genommen. Die Agentur hat bei einer Annullation einer Festbuchung das Recht, bis zu 100% des vereinbarten Gesamthonorars für Model und Agentur vom Auftraggeber einzufordern. Allfällige Schadenersatzforderungen seitens der Agentur bleiben vorbehalten. Eine Annullation 30 Tage vor Arbeitsbeginn ist kostenlos. Für eine Annullation 14 Tage vor Arbeitsbeginn verrechnet die Agentur 50% des Gesamthonorars. Für eine später eintreffende Annullation verrechnet die Agentur 100% des Gesamthonorars.  

2.5. Folgebuchungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Direktbuchungen von Models unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Der Auftraggeber schuldet der Agentur auch die Vermittlungsprovision für alle Folgebuchungen eines durch die Agentur vertretenen Models.  

3.Arbeitsbestimmungen

3.1. Arbeitszeit

Models können stundenweise, halbtägig oder ganztägig gebucht bzw. optioniert werden. Bei der Ganztagesbuchung beträgt die reine Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagesbuchung 4 Stunden, jeweils inklusive der Zeit für Make-up und Haare. Überstunden des Models werden zu den vereinbarten Stundenhonoraren verrechnet. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsplatz und zur vereinbarten Zeit.

3.2. Reklamationen

Bei Verspätung des Models infolge höherer Gewalt sind weder die Agentur noch das Model haftbar. Erscheint ein Model durch Eigenverschulden mit Verspätung zur Arbeit, hat dieses die versäumte Zeit nachzuarbeiten. Bei berechtigten Beanstandungen seitens des Auftraggebers, ist der Auftraggeber berechtigt, entschädigungslos auf das Model zu verzichten. In diesem Fall muss er die Agentur unverzüglich benachrichtigen und darf keine Aufnahmen vom Model machen. (Ausnahme: Polaroid zur Dokumentation).

3.3.Krankheit/Unfall

Kann ein Model durch Unfall/Krankheit nicht erscheinen, muss es sofort die Agentur benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis/Arztzeugnis muss der Agentur und dem Auftraggeber erbracht werden. Kann das Model den Nachweis nicht erbringen oder versäumt die Agentur innert nützlicher Frist zu benachrichtigen, so hat es für den sich daraus ergebenen Schaden aufzukommen. Die Agentur behält sich das Recht vor, das ausgefallene Model durch ein anderes, gleichwertiges Model zu ersetzen. Sollte sich kein gleichwertiger Ersatz finden, kann der Auftrag von der Agentur oder dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung annulliert werden. In diesem Fall entbindet eine solche Annullation den Auftraggeber von der Zahlungspflicht.

3.4. Risikoaufnahmen

Bei besonders risikoreichen Aufnahmebedingungen hat der Auftraggeber dies vor der Buchung ausdrücklich zu erwähnen und eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschliessen.  Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit des Models zu schützen. Die Agentur lehnt jegliche Haftung ab.  

4.Benutzungsrecht

4.1.Gültigkeitsdauer des Nutzungsrechts

Das Veröffentlichungsrecht gilt ein Jahr ab der ersten Erscheinung und für ein Land. Die Erweiterung/Verlängerung kann vor dem Gebrauch von der Agentur erworben werden und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die Verwendung des Bildmaterials richtet sich nach dem mit der Agentur vereinbarten Zweck und dem bezahlten Model- und Agenturhonorar und darf nur von einem bestimmten Kunden des Auftraggebers oder nur vom Auftraggeber selber verwendet werden. Das Material darf nicht für ein anderes Produkt, für einen anderen Kunden des Auftraggebers oder in einem anderen Land verwendet werden, es sei denn, es liegt das schriftliche Einverständnis der Agentur vor. Der Fotograf ist verpflichtet, seinen Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass die Aufnahmen nur für den mit der Agentur vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Ohne schriftliche Zustimmung der Agentur darf das Bildmaterial nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig publiziert werden. Im Fall der Zuwiderhandlung sind eine zehnfache Tagespauschale gegenüber dem Model sowie eine zehnfache Agenturgebühr geschuldet. Weitere rechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Solange nicht alle Leistungen durch den Auftraggeber bezahlt sind, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Dem vermittelten Model steht ein auf interne Verwendungszwecke (für Sed Cards, Headsheet udgl. zur ausschliesslichen eigenen Verwendung) beschränktes und unbefristetes Werknutzungsrecht an allen vom Auftraggeber bzw. in seinem Auftrag tätigen Dritten hergestellten Fotos, Filmen ect, die das vermittelte Model betreffen, zu.

4.2. Buyouts

Buyouts sind vor der Buchungsbestätigung mit der Agentur zu regeln. Diesbezügliche Verhandlungen mit dem Model sind unzulässig. Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung der festgelegten Buyouts.  

5. Honorare

5.1.Modelgagen/Agenturprovision

Die Modelgagen werden ausschliesslich über die Agentur ausbezahlt. Der Auftraggeber erhält von der Agentur eine Rechnung über alle Leistungen inkl. Agenturprovision zu gebuchtem Termin. Die Rechnungen sind innert 10 Tagen, netto und ohne Skonto zur Zahlung fällig. Die erste Zahlungsaufforderung erfolgt 20 Tage nach Rechnungsstellung, wobei ein Verzugszins von 5% verrechnet wird.  

5.2. Reisespesen

Bei am Aufnahmeort ansässigen oder nicht speziell für den Auftrag anreisenden Models werden weder Reise- noch Übernachtungsspesen bezahlt. Bei Reisespesen werden entweder Bahnticket 2. Klasse (hin und retour) oder Kraftfahrzeugspesen laut Tarif pro km verrechnet. Das Model hat ein Anrecht auf Reisezeitentschädigung wenn es mehr als eine Stunde für An- oder Abreise (vom Wohnort zum Einsatzort) benötigt. Die Reisezeitentschädigung beträgt zusätzlich zur Gage € 15,- pro  Stunde. Hotelübernachtungen sind bei Bedarf abzuklären.  

6. Gerichtsstand

Bezirksgericht AT-6900 Bregenz.

Die Verträge unterliegen in jeden Fall österreichischem Recht.

Trend Models GmbH, AT-6911 Lochau, Halden 5

Stand Jänner 2011